„Die Sprache ist für die Beweglichkeit des Denkens das, was die Füße für das gehen sind“

(Willy Meurer)

Grundvoraussetzung für eine Erstattung der Kosten für logopädische Leistungen ist eine gültige ärztliche Verordnung.

Die logopädische Therapie ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Hier werden alle ärztlichen Verordnungen  bis zum 18.Lebensjahr voll erstattet.

Gesetzlich Versicherte über 18 Jahre zahlen pro Verordnung eine Pauschale von 10 EUR und pro erbrachter Leistung eine Zuzahlung in Höhe von 10%. Sie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung.

Auch die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für logopädische Behandlungen.
Da hier die Leistungen sehr unterschiedlich sein können, empfiehlt es sich, die Voraussetzungen vor Beginn der logopädischen Behandlung vom Patienten selbst mit seiner jeweiligen Versicherung zu klären.